Der Schulelternbeirat am Gymnasium Gernsheim stellt sich vor
(v.l.n.r.) Zill-e-Huma Malik, Natasha-Kiran Choudhry, Sue Splettstößer, René Granacher, Susanne Tresch-Jockel, Oliver Corte, David Weiser & Erika Stojanovic
Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den gewählten Klassen- und Kurselternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft innerhalb der Schule sowie nach außen. Im regelmäßigen und offenen Austausch unterstützt der SEB die Aufgaben der Schule und der Familien in der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Unsere wesentliche Aufgabe und unser Selbstverständnis am Gymnasium Gernsheim
In der praktischen Arbeit ist uns wichtig, dass wir…
- … die uns zufallende Verantwortung, Beratung und Aufgaben annehmen, insbesondere·Anregungen der Eltern aufzunehmen und weiterzuleiten.
- … transparent und auf Augenhöhe mit der Schulleitung sowie den Eltern kommunizieren.
- … aufmerksam machen, verbessern, helfen, unterstützen und unsere Mitwirkungsrechte wahrnehmen.
- … moderieren – schlichten – erklären.
- … Entscheidungen und Prozesse zeitnah und transparent kommunizieren.
Damit wir Euch eine Stimme geben, brauchen wir Eure Unterstützung!
Lasst Euch also in den Elternbeirat wählen und nutzt so Euer Mitspracherecht am Gymnasium Gernsheim – zum Wohle der Schulgemeinde.
Wofür wir uns noch einsetzen…
Als Eltern tragen wir die Verantwortung für wichtige präventive Themen, wie z.B. Medienkompetenz, Sucht und Mobbing. Die Schule kann und muss diese Themen nicht alleine meistern, sodass unsere Unterstützung als Eltern gefragt ist.
Aus diesem Grund bringen wir uns auch bei präventiven Themen ein oder organisieren gemeinsam mit der Elterninitiative Eltern-Schulen-Eltern Informationsveranstaltungen für unsere Schule.
Wir suchen immer helfende Hände…
Egal ob es ein Arbeitskreis, die Einführungsveranstaltung der 5. Klassen, das Schulfest oder der Tag der offenen Tür ist, es werden immer helfende Hände zur Unterstützung gesucht. Durch entsprechende Kuchenspenden oder Zeitspenden, leisten wir einen aktiven Beitrag für den Förderverein, dessen Engagement wiederum den Schüler*innen und somit der Schule zu Gute kommt.
Rechte und Pflichten des Schulelternbeirats
Kinder und Jugendliche können bestmöglichen Bildungserfolg erzielen, wenn Eltern und Lehrkräfte Hand in Hand arbeiten.
Eltern haben die Möglichkeit, in verschiedenen Gremien die Schule aktiv mitzugestalten. An öffentlichen Schulen werden Elternvertreter*innen in den Klassen gewählt, die ehrenamtlich tätig sind. Diese gewählten Elternvertreter bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt und die Interessen der Eltern vertritt.
Die Grundlage für die Arbeit des Schulelternbeirats ist im Hessischen Schulgesetz § 110 HSchG festgelegt und regelt u.a. folgendes:
- Der SEB übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus.
- Die Entscheidungen der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz bedürfen der Zustimmung des SEB.
- Vor Entscheidungen der Schulkonferenz ist der SEB anzuhören. Dabei geht es um Maßnahmen, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, beispielsweise Schulprogramm, zu Grundsätzen für die Einrichtung und dem Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote etc.
- Des Weiteren hat der SEB Anhörungsrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.
- Darüber hinaus hat der SEB das Recht, „bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter Vorstellungen gegen Maßnahmen zu erheben, welche seiner Meinung nach die Grundsätze des Art. 56 Abs. 2 bis 5 und Abs. 7 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen verletzen“ (§ 110 (7) HSchG).
Der SEB beruft nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Schulhalbjahr, Gesamtelternbeiratssitzung(en). An den Sitzungen nehmen neben den (Klassen-) Elternvertreter*innen auch die Schulleitung und deren oder dessen Stellvertretung teil. Dabei informiert die Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Des Weiteren werden aktuelle Themen/Probleme erörtert und gemeinsam diskutiert und gegebenenfalls Vorschläge unterbreitet. Der SEB soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit an der Schule fördern und mitgestalten. Zudem ist er in den verschiedenen Gremien vertreten und übt sein Mitspracherecht und Beteiligungsrecht aus.
Bei Fragen, Wünschen, Problemen oder Anregungen könnt Ihr gerne den Schulelternbeirat kontaktieren.
Und zum Abschluss
Ihr habt eine Idee? Ihr habt Fachwissen, das Ihr gerne einbringen wollt?
Ihr kennt jemanden, der uns unterstützen kann oder wollt einfach nur ein Feedback geben? Dann sprecht uns gerne an!
Euer Schulelternbeirat am Gymnasium Gernsheim
schulelternbeirat.gg[at]posteo.de
David Weiser (Vorsitzender / Tel.: 0173/3974174)
Erika Stojanovic (stellvertretende Vorsitzende / Tel.: 0173/4121040)
Auf einen Blick
Elternvertreter in schulischen Gremien am Gymnasium Gernsheim
(alle Ämter werden auf 2 Jahre gewählt)
Schulelternbeirat
Funktion | Wahl | Name |
---|---|---|
1. Vorsitz | 23/24 | David Weiser |
Stellvertretung | 23/24 | Erika Stojanovic |
Schriftführer | 23/24 | René Granacher |
Beisitzerin | 23/24 | Natasha-Kiran Choudhry |
Beisitzerin | 23/24 | Zill-e-Huma Malik |
Beisitzerin | 23/24 | Susanne Tresch-Jockel |
Beisitzerin | 23/24 | Sue Splettstößer |
Beisitzer | 23/24 | Oliver Corte |
Schulkonferenz
Mitglied | Wahl | Vertretung | Wahl |
---|---|---|---|
David Weiser | 23/24 | René Granacher | 23/24 |
Julia Langenfelder | 23/24 | Oliver Corte | 23/24 |
Erika Stojanovic | 23/24 | Natasha-Kiran Choudhry | 23/24 |
Quellen:
Kultusministerium Hessen: https://kultusministerium.hessen.de/Ueber-uns/Interessenvertretungen/Elternarbeit
Hessisches Schulgesetz § 110 HSchG